Motorbootfahrschule

Herzlich Willkommen in der Bootsfahrschule der Aarewerft Lehmann seit 1963

Mein Name ist Susi Burkhard-Lehmann, und ich bin seit über 20 Jahren Motorbootinstruktorin zuständig für die Aus- und Weiterbildung unserer Fahrschüler und Refresher.
Im Frühling, Sommer und Herbst 100 % Fahrschule und 9 Monate im Winter 100 % Mithilfe in Werftbetrieb.

Ich/wir bilden im In- und Ausland verschiedene Fachkräfte von Rettung, Polizei und Feuerwehrcorps aus und weiter (siehe Referenzliste).

Unsere Bootsfahrschule darf aufgrund der langen Tradition und unserem systematischen gewachsenen Know How auf einen erstklassigen Ruf rund ums Thema Motorbootfahrschule zurück greifen.

Wir unterstützen Sie auch sehr gerne bei Fragen oder Bürokratischen Angelegenheiten mit der Schifffahrtskontrolle.

Motorbootausbildung

1. Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises

Damit man an der Theorieprüfung teilnehmen kann, muss beim zuständigen Schiffahrsamt ein Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises gestellt werden. Dieses Gesuch kann im Kanton Solothurn auf der Webseite des zuständigen Amts heruntergeladen werden: www.so.ch

Das Gesuch muss folgende Unterlagen enthalten:

  1. Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises.
  2. Ein farbiges Passfoto.
  3. Bestätigung der Personalien durch die Einwohnerkontrolle
  4. Arztzeugnis für Bewerber über 65 Jahren (obligatorisch).
  5. Arztzeugnis für die Kategorien B und C (obligatorisch).

Nach erhalt des Gesuchs sendet das Schiffahrsamt eine Zulassungsbewilligung für die Teilnahme an der Theorieprüfung.

2. Theoretische Motorbootprüfung

Die theoretische Motorbootsprüfung Kat. A wird an einem Standort des Schiffartsamt des Kanton Solothurns am Computer (CUT = computerunterstützte Theorieprüfung) durchgeführt. Keine erneute theoretische Prüfung ist nötig, wenn die betroffene Person bereits über einen Segelausweis der Kat. D verfügt.

Die theoretische Motorbootsprüfung kann im Kanton Solothurn an den Standorten Bellach, Laufen und Olten absolviert werden.

Um an der Theorieprüfung teilzunehmen, muss die erteilte Zulassungsbewilligung für die Theorieprüfung und ein amtlicher Personalausweis im Original mitgebracht werden.

Die Prüfung besteht aus insgesamt 60 Fragen die innerhalb von 50 Minuten zu beantworten sind. Jede Aufgabe besteht aus drei Antworten. Dabei können jeweils eine bis zwei Antworten richtig sein. Wird eine oder mehre Antworten falsch angekreuzt, werden jeweils Fehlerpunkte vergeben. Für das Bestehen der theoretischen Motorbootsprüfung, müssen 165 Punkte von insgesamt 180 Punkten erreicht werden.

3. Praktische Motorbootprüfung

Nach bestandener theoretischer Motorbootsprüfung kann die praktische Motorbootsprüfung erst abgelegt werden. Für das Steuern eines Schiffs selbst, ist ein Lernfahrausweis keine Voraussetzung. Das Schiff kann jederzeit gelenkt werden, sofern ein Schiffsführer an Bord ist, welcher über einen Schiffsführerausweis verfügt.

Die Prüfungsthemen sind:

  1. Ankern
  2. Knoten
  3. Belegen und Ablegen
  4. Wenden an Ort
  5. Vor- und Rückwärtsmanöver am Steg
  6. Vor- und Rückwärtsmanöver in Boxen
  7. Bug Pfahlmanöver
  8. Kurs und Standortbestimmung
  9. Mann über Bord

Zudem kann der Kandidat noch über Grundlagen der Schffsführung mündlich befragt werden.

Die praktische Motorbootprüfung dauert ca. 60 Minuten.